KÜNDIGUNG FRISTEN - Zürich

Ganz wichtig – bleiben Sie auf der sicheren Seite!

Um auf der sicheren Seite zu sein, kündigen Sie Ihr altes Mietverhältnis erst, wenn Sie die endgültige schriftliche Bestätigung Ihrer neuen Unterkunft erhalten haben. Sie müssen Ihr Mietverhältnis schriftlich kündigen. Sie müssen lediglich einen einfachen, unterschriebenen Brief per Einschreiben an die Verwaltungsagentur oder den Vermieter senden. Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Sofern keine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist besteht, gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser eine Frist von drei Monaten.

Kündigungsdatum Kündigungstermin Mögliche Kündigungstermine sind ebenfalls im Mietvertrag festgelegt. Sofern keine Termine vereinbart sind, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. In der Stadt Zürich gibt es im Jahr nur zwei mögliche Kündigungstermine: den 31. März und den 30. September. Einige Kantone bieten auch den 30. Juni als zusätzlichen Kündigungstermin an, während andere die Kündigung von Mietverhältnissen auf jedes Monatsende außer Dezember erlauben.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn Sie die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist und den Kündigungstermin einhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Eigentümer oder Verwalter der Immobilie eingehen muss. Informationsbroschüren und Musterbriefe zur ordentlichen Kündigung sind beim Schweizerischen Mieterverband erhältlich.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn Sie Ihr Mietverhältnis außerhalb der angegebenen Kündigungsfrist und/oder unabhängig vom ordentlichen Kündigungstermin kündigen möchten. In diesem Fall müssen Sie dem Vermieter einen geeigneten Ersatzmieter vorschlagen. Dieser Nachmieter muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. Auch muss dem Vermieter genügend Zeit eingeräumt werden, um über den vorgeschlagenen Nachmieter nachzudenken und ihm zuzustimmen – in der Regel reicht ein Monat aus. Sobald ein neuer Mieter den neuen Mietvertrag unterzeichnet hat, sind Sie als aktueller Mieter ab dem Tag, an dem der neue Mieter mit der Mietzahlung beginnt, von Ihrer Zahlungspflicht befreit. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihr Mietverhältnis schriftlich kündigen. Finden Sie keinen geeigneten Nachmieter, wird Ihr Mietverhältnis mit Wirkung zum nächsten Kündigungstermin gekündigt, was bedeutet, dass Sie bis zu diesem Termin zur Fortzahlung der Miete verpflichtet sind. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchführung einer ausserordentlichen Kündigung finden Sie beim Schweizerischen Mieterverband. Züriclean ist ein führendes, professionelles Reinigungsunternehmen in der Schweiz mit englischsprachigem Personal. Wir führen Übergabereinigungen, Endreinigungen, Endreinigungen, Endreinigungen mit Übergabegarantie durch und sind bei der Übergabe bei Ihnen. Wir helfen Ihnen auch bei der deutschen Übersetzung bei der Übergabe. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage.

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